
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung (oder auch Abgeschlossenheitserklärung) ist ein amtliches Dokument von der Baubehörde. Mit diesem weist der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses nach, dass alle Wohneinheiten baulich voneinander getrennt sind. Jede Wohneinheit muss einen eigenen Zugang, eine Küche und ein Badezimmer haben.
Wofür ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung notwendig?
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung gehört zusammen mit dem Aufteilungsplan und der Gemeinschaftsordnung zur Teilungserklärung. Die Teilungserklärung ist eine Voraussetzung, um ein Gebäude in Eigentumswohnungen aufzuteilen und wird benötigt, um jede einzelne Wohnungseinheit im Grundbuch eintragen zu lassen.

Ohne Abgeschlossenheitsbescheinigung kann ein Mehrfamilienhaus also nur als Ganzes verkauft werden. Erst nachdem die Teilungserklärung vorliegt, kann der Eigentümer eines Mehrparteienhauses Wohnungen einzeln verkaufen.
Auch für den Wohnungskäufer ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung somit relevant. Da die Bank die Immobilie als Sicherheit für ihr Darlehen nimmt, wird sie auch ins Grundbuch eingetragen. Dafür müssen aber die Wohnungseinheiten im Grundbuch hinterlegt sein. Wenn einzelne Wohnungen hingegen ausschließlich vermietet werden sollen, bedarf es keiner Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Wie wird eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt und welche Unterlagen werden benötigt?
Die Beantragung der Abgeschlossenheitsbescheinigung erfolgt in der Regel durch den Eigentümer bei der örtlichen Baubehörde. Grundsätzlich kann aber jeder, der ein rechtliches Interesse an der Bescheinigung nachweisen kann, diese beantragen. Es ist ratsam, sich dort nach den erforderlichen Unterlagen für den Antrag zu erkundigen. Üblicherweise gehören dazu:
ein Lageplan
ein aktueller Grundbuchauszug
ein Aufteilungsplan des Wohnraums
ein Grundriss und Ansichten des Gebäudes
Die Behörde prüft daraufhin die bereitgestellten Unterlagen, ob die Voraussetzungen für die Abgeschlossenheit der einzelnen Wohnungen vorliegen.
Welche Voraussetzungen sind für die Ausstellung zu erfüllen?
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt die Baubehörde, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Damit Wohnraum als abgeschlossen gilt, muss in diesem ein eigenständiger Haushalt geführt werden können. Hierzu muss der Wohnraum eine Küche, ein Bad und einen Zu- und Abfluss für Wasser aufweisen.
Zusätzlich können auch Teile wie Kellerabteile, Dachbodenanteile oder Garagenstellplätze zur Wohneinheit gehören. Wichtig ist, dass dieses Teileigentum eindeutig mittels Nummerierung der jeweiligen Wohnung zugeordnet werden kann. Eine Wohnung behält ihre Eigenschaft auch dann, wenn einzelne Räume teilweise oder vollständig beruflich oder gewerblich genutzt werden.

Wie viel kostet eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Die Kosten für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung variieren je nach Gemeinde und Bauvorhaben. In der Regel liegen die Gebühren zwischen 25 und 150 Euro pro Sondereigentumseinheit. Diese Gebühren decken die Bearbeitung des Antrags und die Ausstellung der Bescheinigung ab.
Es ist allerdings zu beachten, dass nach Erhalt der Abgeschlossenheitsbescheinigung zusätzliche Kosten beim Notar entstehen, der die Teilungserklärung erstellt und die Eintragung ins Grundbuch veranlasst. Die genaue Höhe der Notarkosten richtet sich nach dem Gesamtwert der Immobilie gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
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