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Nebenkosten vs. Betriebskosten - Was ist der Unterschied?

Im Alltag werden die Begriffe „Nebenkostenabrechnung“ und „Betriebskostenabrechnung“ häufig synonym verwendet, was jedoch falsch ist. Betriebskosten sind eine Teilmenge der Nebenkosten:

Nebenkosten umfassen alle Ausgaben, die dem Vermieter im Zusammenhang mit der Immobilie entstehen.
Betriebskosten umfassen nur die regelmäßig anfallenden Kosten, die für den ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache notwendig sind.

Einfach ausgedrückt: Alle Betriebskosten sind Nebenkosten, aber nicht alle Nebenkosten sind Betriebskosten. Die Unterscheidung ist wichtig, da nur die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen.


Nebenkosten

Betriebskosten

Nebenkosten umfassen alle Kosten, die dem Vermieter im Zusammenhang mit der Immobilie entstehen.

 

Sie beinhalten die Betriebskosten, gehen jedoch darüber hinaus und schließen auch zusätzliche Posten ein:

  • Verwaltungskosten

  • Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten

 

Bei diesen zusätzlichen Posten handelt es sich um nicht umlagefähige Kosten, d.h. sie dürfen den Mieter nicht in Rechnung gestellt werden.

Betriebskosten umfassen nur die regelmäßig anfallenden Kosten, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Immobilie notwendig sind.


Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) listet unter anderem folgende Posten als Betriebskosten auf:

  • Grundsteuer

  • Wasserversorgung und Entwässerung

  • Müllabfuhr

  • Straßenreinigung

  • Hausmeisterdienste

  • Heiz- und Warmwasserkosten

  • Gebäudeversicherung

  • Gemeinschaftsstrom

 

Die Betriebskosten sind umlagefähig und dürfen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung (umgangssprachlich auch: Nebenkostenabrechnung) dem Mieter in Rechnung gestellt werden.


Sonderfall Reparaturkosten

Reparaturen zählen zu den Instandsetzungskosten und sind daher grundsätzlich nicht umlagefähig. Allerdings können diese in Teilen auf den Mieter übertragen werden, sofern eine sogenannte Kleinreparaturklausel im Mietvertrag vereinbart wurde. Diese Klausel setzt eine doppelt beschränkte Höchstgrenze fest, sodass der Mieter Kleinreparaturen bis etwa 100 € pro Reparatur sowie 6 bis 8 % der jährlichen Nettokaltmiete übernimmt. Übersteigen die Reparaturkosten diese Grenze, muss der Vermieter die Kosten in voller Höhe tragen. Eine Aufteilung der Kosten, bei der der Mieter nur einen Teil übernimmt, ist nicht zulässig.

 

 

Fazit

Während die Betriebskosten klar durch die BetrKV geregelt sind und sich auf regelmäßig anfallende Kosten beziehen, umfasst der Begriff Nebenkosten ein breiteres Spektrum, das auch nicht umlagefähige Posten einschließt.

 

Möchtest du dir die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen erleichtern?

Nebenkostenabrechnung als Excel- und Word-Vorlage

Mit der benutzerfreundlichen Excel- und Word-Vorlage von immoANALYSIS kannst du als Vermieter schnell und effizient eine Nebenkostenabrechnung für deine vermietete Wohnung erstellen:

  1. Schritt: Nebenkostenabrechnung in der Excel-Tabelle erstellen

  2. Schritt: Nebenkostenabrechnung in das Anschreiben kopieren

  3. Schritt: Anschreiben hinsichtlich Absender und Empfänger anpassen

 

Die Vorlage ermöglicht eine einfache Berechnung der verschiedenen Kostenblöcke und bietet anpassbare Verteilerschlüssel. Zudem kannst du mit der Word-Vorlage professionelle Begleitschreiben erstellen, um die Abrechnung für deine Mieter transparent zu machen. Nach dem Download ist die Vorlage sofort verfügbar und lässt sich individuell anpassen.



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