Im Alltag werden die Begriffe „Nebenkostenabrechnung“ und „Betriebskostenabrechnung“ häufig synonym verwendet, was jedoch falsch ist. Betriebskosten sind eine Teilmenge der Nebenkosten:
Nebenkosten umfassen alle Ausgaben, die dem Vermieter im Zusammenhang mit der Immobilie entstehen.
Betriebskosten umfassen nur die regelmäßig anfallenden Kosten, die für den ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache notwendig sind.
Einfach ausgedrückt: Alle Betriebskosten sind Nebenkosten, aber nicht alle Nebenkosten sind Betriebskosten. Die Unterscheidung ist wichtig, da nur die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen.
Nebenkosten | Betriebskosten |
Nebenkosten umfassen alle Kosten, die dem Vermieter im Zusammenhang mit der Immobilie entstehen.
Sie beinhalten die Betriebskosten, gehen jedoch darüber hinaus und schließen auch zusätzliche Posten ein:
Bei diesen zusätzlichen Posten handelt es sich um nicht umlagefähige Kosten, d.h. sie dürfen den Mieter nicht in Rechnung gestellt werden. | Betriebskosten umfassen nur die regelmäßig anfallenden Kosten, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Immobilie notwendig sind. Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) listet unter anderem folgende Posten als Betriebskosten auf:
Die Betriebskosten sind umlagefähig und dürfen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung (umgangssprachlich auch: Nebenkostenabrechnung) dem Mieter in Rechnung gestellt werden. |
Sonderfall Reparaturkosten
Reparaturen zählen zu den Instandsetzungskosten und sind daher grundsätzlich nicht umlagefähig. Allerdings können diese in Teilen auf den Mieter übertragen werden, sofern eine sogenannte Kleinreparaturklausel im Mietvertrag vereinbart wurde. Diese Klausel setzt eine doppelt beschränkte Höchstgrenze fest, sodass der Mieter Kleinreparaturen bis etwa 100 € pro Reparatur sowie 6 bis 8 % der jährlichen Nettokaltmiete übernimmt. Übersteigen die Reparaturkosten diese Grenze, muss der Vermieter die Kosten in voller Höhe tragen. Eine Aufteilung der Kosten, bei der der Mieter nur einen Teil übernimmt, ist nicht zulässig.
Fazit
Während die Betriebskosten klar durch die BetrKV geregelt sind und sich auf regelmäßig anfallende Kosten beziehen, umfasst der Begriff Nebenkosten ein breiteres Spektrum, das auch nicht umlagefähige Posten einschließt.
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